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Die kleinen
"Steuernsparer" Förderung vom Staat
Bausparen
Fondssparen
private
Altersvorsorge
mit der maximalen staatlichen Förderung.
Mit der Kombination
aus Bausparen, Fondssparen, privater
Altersvorsorge und den
staatlichen Prämien lässt sich in wenigen Jahren
ein stattliches Vermögen aufbauen.
Dabei helfen der Staat mit der Prämie und den Zulagen sowie der Arbeitgeber
mit den Vermögenswirksamen Leistungen (VWL).
Mit PrämienMax bieten wir eine Kompaktlösung, die alle Vorteile und
die vier
möglichen Prämien fix und fertig kombiniert.
Förderung Nr. 1:
10 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf bis zu 480 € p.a. Vermögenswirksame
Leistungen
beim Bausparen
Förderung Nr. 2:
10 % Wohnungsbauprämie auf bis zu 512 € p.a. (Alleinstehende)
bzw. 1.024 € p.a. (Verheiratete) für eigene Sparleistungen beim Bausparen
Förderung Nr. 3:
20 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf bis zu 408 € p.a. Vermögenswirksame
Leistungen
beim Fondssparen (25 % in den neuen Bundesländern bis 2004)
Förderung Nr. 4:
Zulagen für einen privaten Altersvorsorgevertrag (FörderRente)
Und so funktioniert's:
2-mal Arbeitnehmer-Sparzulage
Die VL des Arbeitgebers werden auf einen Bausparvertrag angelegt. Zusätzlich
vereinbart
der Kunde mit seinem Arbeitgeber, dass ein Betrag direkt vom Gehalt auf sein
Fondsdepot
überwiesen wird.
1-mal Wohnungsbauprämie
Der Kunde überweist direkt von seinem Girokonto einen Betrag auf seinen
Bausparvertrag
möglichst per LEV.
Zulagen zum
privaten Altersvorsorgevertrag:
Mit der neuen privaten Altersvorsorge kommt jetzt eine vierte staatliche Unterstützung
hinzu.
Der Gesetzgeber fördert den Aufbau einer privaten Altersrente mit Zulagen
und
Steuererleichterungen.
Wer eine Unterstützung vom Staat erhalten will, muss einen Teil seines
Bruttoeinkommens,
der sich aus Eigenleistungen und Zulagen zusammensetzt, aufbringen.
Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bzw. die Wohnungsbauprämie*
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|
Arbeitnehmer-Sparzulage |
17.900
€ |
35.800
€ |
Wohnungsbauprämie |
25.600
€ |
51.200
€ |
Dass Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie nur für sehr niedrige
Einkommen in Frage kommen, ist ein weit verbreitetes Vorurteil. Vor allem dann,
wenn höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kinderbetreuungskosten
als die Pauschbeträge angefallen sind, können auch Arbeitnehmer mit
weitaus höherem Bruttoeinkommen in den Genuss der vollen Prämien kommen.
Neben den Einkommensgrenzen ist auch eine 7-jährige Bindungsfrist zu beachten, d.h. beim Bausparen: Verfügung innerhalb der Bindungsfrist nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, beim Fondssparen: Verfügung innerhalb der Bindungsfrist ist grundsätzlich zulagenschädlich.
Die maximalen Jahresprämien auf einen Blick
Arbeitnehmer-Sparzulage
|
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Alleinstehende Arbeitnehmer |
48
€ |
81,60
€/102 €* |
Verheiratet
1 Arbeitnehmer |
48
€ |
81,60
€/102 €* |
Verheiratet
2 Arbeitnehmer |
96
€ |
163,20
€/204 € |
*
in den neuen Bundesländern bis 2004
Wohnungsbauprämie
10
% auf max. 512 €/1.024 € |
|
Alleinstehende Arbeitnehmer |
51,20
€ |
Verheiratet 1 Arbeitnehmer |
102,40
€ |
Verheiratet 2 Arbeitnehmer |
102,40
€ |
Jährliche Zulagen zur privaten Altersvorsorge
|
||||
|
|
|
||
1
% (max. 525 €) |
38
€ |
76
€ |
46
€ |
|
2
% (max. 1.050 €) |
76
€ |
152
€ |
92
€ |
|
3
% (max. 1.575 €) |
114
€ |
228
€ |
138
€ |
|
4
% (max. 2.100 €) |
154
€ |
308
€ |
185
€ |
* Summe aus Eigenleistung und Zulagen
Beispiele zur maximalen Förderung
Alleinstehende ohne Kinder | verh., 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder | Alleinstehend ohne Kinder | verh., 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder | |
Förderung
Nr. 1 |
480
€ |
480
€ |
48
€ |
48
€ |
Förderung
Nr. 2 Bausparen Wohnungsbauprämie auf eigene Sparleistungen |
512
€ |
1.024
€ |
51,20
€ |
102,40
€ |
Förderung
Nr. 3 Fondssparen Arbeitnehmer-Sparzulage auf VL |
408
€ |
408
€ |
81,60
€ |
81,60
€ |
Förderung
Nr. 4 Private Zusatzrente |
162
€ |
232
€ |
38
€ |
168
€ |
PrämienMax |
1.562
€ |
2.144
€ |
218,80
€ |
400
€ |
*
Beispiele für alte Bundesländer im Jahr 2002:
Alleinstehender, kein Kind, 20.000 € Bruttojahreseinkommen und verheiratet,
1 Arbeitnehmer, 2 Kinder, 40.000 € Bruttojahreseinkommen
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